Kategorie: Feuerwaffen

Nachbauen alter Feuerwaffen. Bitte beachten, das die Produkte nur an Personen verkauft werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bitte geben Sie deshalb Ihr Geburtsdatum in unserem Bestellformular an. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie eines amtlichen Altersnachweises wie z.B. Personalausweise, Führerscheins o.ä. per E-Mail, Scan, Fax oder Post.

Rechtlicher Hinweis:

Die Nachbauten der Feuerwaffen die von uns angebotenen  Steinschloss- oder Perkussionsrepliken handelt es sich ausschließlich um unscharfe Waffen, die zu Dekorationszwecken und der historischen Darstellung dienen sollen. Die Zündöffnung ist nicht gebohrt. Diese Waffe ist daher funktions-aber nicht schussfähig. Ein fachkundiger Büchsenmacher kann aber eine Bohrung der Zündöffnung vornehmen und die Muskete in einem Beschussamt prüfen lassen.

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